Wenn nicht mehr nur Wahrheit manipuliert wird, sondern Menschen selbst
Wer meinen letzten Artikel „Wenn Realität manipulierbar wird – zur demokratischen Relevanz von Deepfakes“ gelesen hat, erinnert sich vielleicht an die zentrale Frage: Was passiert, wenn wir nicht mehr sicher unterscheiden können, was echt ist und was nicht?
Die Antwort darauf fällt heute deutlich unangenehmer aus als noch vor wenigen Wochen.
In der heutigen Episode von Wahrheit oder Lüge:
Dein Mann verkauft dich digital an andere Männer weiter. Wahr.
Was zunächst wie eine bewusst überspitzte, fast zynische Pointe wirkt, ist im Fall von Collien Fernandes Teil schwerwiegender Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann: und genau darin liegt die eigentliche Brisanz: Es geht hier nicht um anonyme Täter:innen in den Tiefen des Internets, nicht um fremde Hacker oder schwer greifbare Netzwerke. Es geht um das private Umfeld, um Vertrauen und um die Frage, was passiert, wenn genau dieses Vertrauen im digitalen Raum zur Angriffsfläche wird.
Denn plötzlich ist das Szenario, das in der Theorie noch wie ein abstraktes Zukunftsproblem wirkt, sehr konkret: Eine Identität wird übernommen, reproduziert und kontrolliert, ohne Zustimmung der betroffenen Person. Nicht als einmaliger Vorfall, sondern offenbar systematisch.
Die Vorwürfe, die im Raum stehen, sind alles andere als diffus. Es geht um gezielt angelegte Fakeprofile im Namen von Collien Fernandes, über die pornografische Inhalte verbreitet worden sein sollen. Es geht um digitale Interaktionen mit Dritten, Online-Affären, Telefonsex, geführt unter ihrer Identität. Kurz gesagt: Es geht um die systematische Nutzung einer fremden Person im digitalen Raum; ohne ihr Wissen, ohne ihre Zustimmung, ohne ihre Kontrolle.
Was hier passiert ist, ist deshalb so gravierend, weil es eine Grenze verschiebt, die lange als klar galt. Bisher wurde digitale Manipulation häufig als etwas verstanden, das primär mit Bildern oder Videos arbeitet, mit einzelnen, isolierten Inhalten. In diesem Fall geht es jedoch um etwas deutlich Umfassenderes: Nicht ein Bild wird gefälscht, sondern eine ganze Identität wird simuliert.
Das verändert die Dimension des Problems fundamental. Denn während ein manipuliertes Foto theoretisch noch widerlegt werden kann, wird es bei einer konstruierten digitalen Identität deutlich schwieriger. Kommunikation, Verhalten, oder Interaktion, all das lässt sich imitieren, vervielfältigen und über längere Zeiträume hinweg aufrechterhalten. Für Außenstehende verschwimmt damit die Grenze zwischen realer und künstlich erzeugter Präsenz vollständig.
Genau darin liegt die eigentliche Form von Gewalt: Nicht nur in der Verbreitung von Inhalten, sondern in der kontinuierlichen Aneignung und Kontrolle über das digitale Selbst einer anderen Person. Es geht nicht mehr darum, jemanden falsch darzustellen, sondern darum, jemanden im digitalen Raum vollständig zu ersetzen.
So drastisch die Vorwürfe auch sind, juristisch wird es an genau diesem Punkt kompliziert. Denn viele der Begriffe, die momentan im öffentlichen Diskurs fallen, existieren in dieser Form im deutschen Strafrecht schlicht nicht. Collien Fernandes spricht etwa von „virtueller Vergewaltigung“. Ein Begriff, der die Schwere der Situation emotional greifbar macht, rechtlich jedoch ins Leere läuft.
Der Grund dafür ist ernüchternd: Das Strafrecht ist auf körperliche Handlungen ausgelegt. Vergewaltigung setzt nach aktueller Rechtslage einen physischen Kontakt voraus. Genau dieser fehlt hier, zumindest nach dem, was bislang bekannt ist. Auch andere Schutzmechanismen greifen nur bedingt. Die Verbreitung intimer Aufnahmen ist strafbar, allerdings nur, wenn es sich um echte Bilder der betroffenen Person handelt. In diesem Fall sollen jedoch Aufnahmen von Doppelgängerinnen oder ähnlich aussehenden Frauen verwendet worden sein.
Was bleibt, sind juristische Konstruktionen, die versuchen, ein neues Problem mit alten Werkzeugen zu lösen. So könnte etwa der sogenannte Stalking-Paragraf Anwendung finden, wenn Inhalte verbreitet werden, die eine Person herabwürdigen oder belästigen. Doch selbst dieser Ansatz wirkt eher wie ein Notbehelf als wie eine passgenaue Antwort auf das, was hier tatsächlich passiert.
Genau hier zeigt sich die eigentliche Lücke: Digitale Gewalt entwickelt sich schneller als die rechtlichen Kategorien, mit denen sie erfasst werden sollen. Neue Formen der Manipulation, der Identitätsübernahme und der gezielten Demütigung entstehen, während die Gesetzgebung noch versucht, sie in bestehende Tatbestände zu pressen. Dass nun über neue Regelungen zum Schutz vor digitaler Gewalt diskutiert wird, ist deshalb weniger ein Vorgreifen als vielmehr ein verspätetes Aufholen.
Der Fall wird aktuell juristisch geprüft. Es gilt die Unschuldsvermutung, zentrale Vorwürfe werden bestritten und die Ermittlungen laufen. All das ist wichtig und gehört in eine rechtsstaatliche Einordnung.
Aber genau hier liegt auch die Gefahr: sich in der Frage zu verlieren, was im Einzelfall bewiesen werden kann und dabei zu übersehen, was der Fall grundsätzlich sichtbar macht.
Denn selbst wenn man diesen konkreten Fall vollständig ausklammern würde, bleibt ein Muster bestehen, das längst über Einzelfälle hinausgeht. Fakeprofile sind kein Ausnahmephänomen mehr, sondern alltägliche Realität im digitalen Raum. Deepfake-Inhalte existieren bereits, auch unabhängig von diesem Fall. Digitale Identitäten lassen sich mit wenig Aufwand imitieren, vervielfältigen und gezielt einsetzen.
Was sich verändert hat, ist nicht nur die Technologie, sondern die Qualität des Eingriffs: Früher konnte man Inhalte manipulieren. Heute kann man Personen simulieren.
Das hat Konsequenzen, die weit über individuelle Betroffenheit hinausgehen. Denn wenn Kommunikation, Verhalten und sogar intime Interaktionen digital nachgebildet werden können, verliert die eigene Identität im digitalen Raum ihre Verlässlichkeit. Sie wird angreifbar, übertragbar und im schlimmsten Fall ersetzbar.
Und genau deshalb ist dieser Fall nicht nur eine private Angelegenheit oder ein mediales Ereignis. Er ist ein Beispiel für eine Entwicklung, die längst begonnen hat und für die wir gesellschaftlich wie rechtlich noch keine ausreichenden Antworten gefunden haben.
In meinem letzten Artikel ging es um die Frage, was passiert, wenn Realität manipulierbar wird. Um politische Desinformation, um das Vertrauen in Medien, um demokratische Prozesse. All das wirkt groß und abstrakt, ja fast distanziert.
Dieser Fall zeigt eine andere Dimension. Eine, die deutlich näher ist. Denn hier geht es nicht um Wahlen oder öffentliche Debatten. Es geht um etwas, das jeder für selbstverständlich hält: die eigene Identität. Die Kontrolle darüber, wer man ist und wie man im digitalen Raum wahrgenommen wird. Genau diese Kontrolle ist längst nicht mehr garantiert.
Man braucht heute keine ausgefeilte technische Infrastruktur mehr, um eine fremde Identität zu imitieren. Oft reichen einfache Mittel, ein paar Bilder, ein Name und die Bereitschaft, Grenzen zu überschreiten. Was daraus entsteht, ist nicht nur ein falsches Bild nach außen, sondern eine Parallelversion einer Person, die unabhängig von ihr existiert und agiert. Und das ist der Punkt, an dem es aufhört, ein „Promi-Fall“ zu sein.
Denn was hier sichtbar wird, kann grundsätzlich jede Person betreffen. Nicht unbedingt in derselben Dimension, aber im selben Prinzip. Digitale Räume sind längst keine Ergänzung mehr zum realen Leben. Sie sind ein zentraler Teil davon. Wer dort die Kontrolle verliert, verliert sie nicht nur online.
Vielleicht ist genau das der unangenehmste Gedanke an diesem Fall:
Dass die Grenze zwischen „das passiert anderen“ und „das könnte auch mir passieren“ deutlich dünner geworden ist, als wir es uns eingestehen wollen.
Digitale Gewalt ist kein Randphänomen mehr, sie ist längst Teil unserer Realität. Nur wird sie noch immer behandelt, als wäre sie eine Grauzone, für die es weder klare Begriffe noch klare Konsequenzen gibt.
Es reicht nicht mehr, über Risiken zu sprechen. Es reicht nicht, einzelne Fälle medial zu diskutieren und anschließend wieder zur Tagesordnung überzugehen.
Was fehlt, ist eine klare Konsequenz. Eine rechtliche Einordnung, die der Realität gerecht wird. Ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür, dass digitale Gewalt reale Auswirkungen hat und vor allem die Bereitschaft, diese Formen von Übergriff nicht länger als „schwer greifbar“ zu relativieren. Denn genau das sind sie nicht.
Die eigentliche Frage ist deshalb nicht mehr, ob wir darauf reagieren sollten, sondern warum wir es immer noch nicht tun.
Es wurde auf folgende Beiträge Bezug genommen:
- „Digitale Gewalt: Fragen und Antworten zum Fall Collien Fernandes“, NDR.de, https://www.ndr.de/digitale-gewalt-fragen-und-antworten-zum-fall-collien-fernandes,fernandes-136.html, Stand: 19.04.2026.
- „Juristische Wende im Fall Ulmen/Fernandes – Deshalb wird nur noch in Deutschland ermittelt“, MDR / brisant.de, https://www.brisant.de/stars/crime/ulmen-collien-fernandes-mallorca-ermittlungen-deutschland,ulmen-fernandes-102.html, Stand: 19.04.2026.



