10/06/2013
Alexandra Stocker
Verbot der Diskriminierung
Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder und Jugendlichen. Es ist die Pflicht des Staates, Kinder und Jugendliche ohne irgendeine Unterscheidung, etwa auf Grund von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder eines sonstigen Status von Kindern oder Jugendlichen oder ihrer Eltern vor jeglicher Form der Diskriminierung zu schützen.