10/06/2013
Alexandra Stocker
Schutz von Kindern ohne Familie
Der Staat ist verpflichtet, Kindern und Jugendlichen ohne familiäres Umfeld besonderen Schutz zu gewähren und für geeignete Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einer entsprechenden Betreuungseinrichtung zu sorgen. Die Herkunft des Kindes muss angemessen berücksichtigt werden.