10/06/2013
Alexandra Stocker
Schutz in bewaffneten Konflikten
Der Staat soll sämtliche durchführbaren Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren nicht direkt an bewaffneten Konflikten beteiligt werden. Kein Kind oder Jugendliche/r unter 15 Jahren darf von Streitkräften eingezogen werden. Gemäß dem humanitären Völkerrecht muss der Staat dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche im Krieg geschützt und mit allem Lebensnotwendigen versorgt werden.