10/06/2013
Alexandra Stocker
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Der Staat achtet dieses Recht und die Pflicht der Eltern, die Kinder und Jugendlichen bei der Ausübung dieses Rechts zu leiten.