Muss ich weiterhin in die Schule gehen, auch wenn ich keine Lust mehr dazu und das 9. Schuljahr schon vollendet habe?
In Österreich beträgt die Schulpflicht neun Jahre, sie endet also nach dem 9. Schuljahr, unabhängig davon, in welcher Schulstufe sich der/die Jugendliche dann befindet. Jugendliche, die neun Schuljahre vollendet haben, sind daher nicht mehr schulpflichtig, müssen also keine Schule mehr besuchen. Stattdessen können sie sich beispielsweise dazu entscheiden, eine Ausbildung oder Lehre zu machen.
Die Entscheidung, ob ein/e Jugendliche nach dem 9. Schuljahr die Schule verlässt und eine Ausbildung beginnt oder noch weiter zur Schule geht, trifft die/der Jugendliche gemeinsam mit seinen Eltern oder Erziehungsberechtigten, wobei hier die Eltern das letzte Wort haben.
Viele Jugendliche, die die Schule nach neun Jahren verlassen möchten, sind frustriert von der Schule, sie haben Schwierigkeiten mit LehrerInnen oder KlassenkameradInnen oder tun sich schwer beim Lernen. Wenn Jugendlichen aus Frustration die Schule so früh verlassen und keine Ideen haben, was sie stattdessen machen wollen, droht ihnen allerdings Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit. Besonders betroffen sind hiervon Jugendliche, die zwar bereits neun Schuljahre vollendet haben, aber noch keinen Schulabschluss erwerben konnten.
Wenn du die Schule nach dem 9. Schuljahr verlassen möchtest, solltest du daher ein paar Fragen für dich beantworten:
– Warum will ich die Schule jetzt verlassen? Was passt mir nicht mehr?
– Was müsste passieren, dass ich weiter in die Schule gehen möchte? Wie realistisch ist es, dass das passiert? Kann ich etwas dazutun, damit das passiert?
– Habe ich Ideen, was ich statt der Schule machen möchte? Welche Ausbildung/Lehre passt zu mir? Ist es realistisch, dass ich auch einen Ausbildungsplatz im gewünschten Bereich erhalte?
Manchmal haben Jugendliche und ihre Eltern unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie die berufliche Zukunft der Jugendlichen aussehen soll. Manche Eltern wünschen sich, dass ihr Kind Matura macht oder studiert und ermutigen es aus diesem Grund dazu, weiter die Schule zu besuchen. Dabei übersehen sie aber vielleicht, dass der/die Jugendliche sich in der Schule nicht mehr wohl fühlt.
Solltest du dich von deinen Eltern unverstanden fühlen, dann spricht mit ihnen. Erklär ihnen, warum du die Schule nicht mehr besuchen möchtest und überleg gemeinsam mit ihnen, welche Alternativen es für dich gibt.
Wenn du dich mit deinen Eltern gar nicht einigen kannst, wie deine Ausbildung aussehen soll, kannst du dich an das Pflegschaftsgericht wenden. Der Richter oder die Richterin dort wird dann eine Entscheidung fällen, an die sich auch deine Eltern halten müssen.
Links:
Bundesgesetz über die Schulpflicht
Kurze verständliche Information über die Einrichtung und Aufgaben der Pflegschaftsgerichte