Darf meine Lehrerin/mein Lehrer eine ,,ungesunde“ Jause einziehen?
Grundsätzlich nein! Da du dir dein Junkfood entweder selbst gekauft oder deine Eltern zum Kauf überredet hast, ist es dein (oder deiner Eltern) Eigentum und damit durch das Recht auf Eigentum (Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte) geschützt:
Art. 1 1. ZP Europäische Menschenrechtskonvention:
(1) Jede natürliche oder juristische Person hat ein Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch das Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen.
(2) (…)
Art. 17 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
(1) Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.
(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Einschränkungen sind allerdings möglich, wie schon das Wort „willkürlich“ und der Hinweis auf das öffentliche Interesse andeuten. Wenn sich in diesem Fall die Schule in Absprache mit den Eltern- und SchülervertreterInnen besonders der Gesundheitsförderung und -erziehung verschrieben hat, können solche Maßnahmen in der Hausordnung oder sonstigen schulinternen Verhaltensvereinbarungen geregelt sein.
Was tun?
Am besten machst du dich erst einmal schlau, auf welcher (rechtlichen) Basis die Lehrerin handelt. Ist die „Beschlagnahme“ durch schulinterne Regeln gedeckt, ist sie auch im Recht. Trotzdem brauchst du jetzt nicht aufgeben: Eine Schul- bzw. Hausordnung oder Verhaltensvereinbarung kommt üblicherweise aufgrund eines demokratischen Beschlusses im Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss zustande (Schulunterrichtsgesetz/SchUG §§ 44 (1), 63a und 64). Das heißt, sie kann auch durch einen Mehrheitsbeschluss wieder geändert werden. Und Mehrheiten bringt man durch demokratische Knochenarbeit zustande: reden, reden, reden. Überzeugungsarbeit leisten, bei allen, die mitentscheiden, also den Eltern- und LehrervertreterInnen, der SchülerInnenvertretung, der/dem DirektorIn (letztere/r hat zwar formal meist kein Stimmrecht, aber trotzdem einiges mitzureden).
Quellen / weiterführende Links: