Kenne deine Rechte

Ab wann darf ich in Österreich wählen?


Im Jahre 2007 wurde das Wahlrecht reformiert und das aktive Wahlrecht (wählen zu dürfen) auf 16 Jahre herabgesetzt (früher war dies erst mit 18 Jahren gesetzlich erlaubt).

Seither dürfen in Österreich auch 16-järhige BürgerInnen wählen und ihre Stimme bei Nationalrats-, Bundespräsidentschafts- sowie Europawahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen abgeben. Auch bei Landtags-, Gemeinderats-, Bezirksvertretungs- und BürgermeisterInnenwahlen dürfen Jugendliche mitbestimmen. Es besteht hier nämlich das Homogenitätsprinzip: Gesetze dürfen auf Landes- und Gemeindeebene nicht strenger sein als im Bund.

Wir ÖsterreicherInnen genießen das Privileg des Wahlrechts mit 16 als erster Staat in Europa. Unser Nachbarland Deutschland hat dieses Gesetz auf Landesebene eingeführt – allerdings auch nur in einzelnen Bundesländern. Wo man sonst noch mit 16 wählen darf? In Brasilien, Kuba und Nicaragua.

Wer darf überhaupt wählen?
Wie im oberen Absatz erwähnt, muss man ein bestimmtes Alter erreicht haben. Außerdem muss man österreichische/r StaatsbürgerIn sein – außer es handelt sich bei der Wahl um eine Europa-, Gemeinderats-, Bezirksvertretungs- oder BürgermeisterInnenwahl, bei denen auch EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich wahlberechtigt sind. Sonderregelungen gibt es für die Wiener Gemeinderatswahl, weil diese gleichzeitig Landtagswahl ist – EU-BürgerInnen sind in diesem Fall nicht wahlberechtigt.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (noch), wer in Österreich wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt wurde. Dieser Ausschluss endet sechs Monate nach Vollstreckung der Strafe. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in dem festgehalten wird, dass diese Regelung nicht mit dem Recht auf „freie Meinungsäußerung des Volkes bei der Wahl“ übereinstimme, wird u.a. der Wahlrechtsausschluss von Häftlingen in den nächsten Monaten überarbeitet werden. Denn, so bringt es Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf den Punkt: „Wieso soll ich nicht wählen können, wenn ich zum Beispiel schwere Einbruchsdiebstähle begangen habe?“ (Der Standard, 3.11.2010).

Wählen? Wozu?
In Österreich haben wir BürgerInnen die Möglichkeit, die Politik im Land aktiv mitzubestimmen. Das war nicht immer so. Viel zu selten ist uns bewusst, welch Privileg wir damit, im Gegensatz zu Menschen in Diktaturen wie Nordkorea, genießen, und viele schreiten aus Bequemlichkeit nicht zur Wahlurne. Dabei vergessen selbige, dass ihr WahlRECHT grundsätzlich auch als Bürgerpflicht zu verstehen ist, die bei Bundespräsidentschaftswahlen in manchen Ländern (Tirol und Vorarlberg) sogar noch bis zum Jahr 2004 in Kraft war.

Wir BürgerInnen sollen mitbestimmen im Sinne der Demokratie, unseren Willen als Volk unterstreichen und natürlich PolitikerInnen auf Fehlentwicklungen aufmerksam machen und damit klarstellen, dass ihre Arbeit von uns BürgerInnen genau beobachtet und bewertet wird.

Weiterführende Informationen zu Wahlrecht und Jugendpolitik in Österreich unter:

Stand 27.11.2010


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