Kenne deine Rechte

My body, NOT YOUR choice!


Schwangerschaftsabbrüche sind in vielen Ländern noch immer verboten, de-facto verboten oder nur unter sehr strengen Bestimmungen erlaubt. Auch in Europa sind Länder wie Frankreich, die das Recht auf Abtreibung sogar in ihrer Verfassung verankert haben, noch immer die absolute Ausnahme. Vielerorts wird Frauen die Möglichkeit auf eine Abtreibung unglaublich schwer bis unmöglich gemacht. Dies hat dramatische Folgen für ihre Gesundheit und Sicherheit. Durch die Geschichte einer Frau aus den USA hat dieses Thema vor einigen Monaten enorme Aufmerksamkeit in den Medien erhalten. Und auch bei uns in Österreich wird seit Langem gefordert, Paragraph 96 endlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Doch warum ist es so unglaublich wichtig, dieses Thema in den Fokus zu rücken?

Das herzlose Herzschlaggesetz der USA
Vor einigen Monaten sorgte ein Fall aus den USA in den Medien für Aufmerksamkeit: Adriana Smith aus Georgia war in der neunten Woche schwanger, als sie starke Kopfschmerzen bekam. Daraufhin ging sie ins Krankenhaus, wurde dort aber abgewiesen und wieder nach Hause geschickt. Am nächsten Morgen wurde sie mit mehreren Blutgerinnseln im Gehirn erneut ins Krankenhaus eingeliefert, wo sie dann für hirntot erklärt wurde. Ihr Körper wurde jedoch durch Maschinen künstlich am Leben erhalten, damit das ungeborene Kind weiterleben konnte. Grund dafür waren die strengen Abtreibungsgesetze, gegen die die Klinik nicht verstoßen wollte. Seit der Oberste Gerichtshof in den USA 2022 das landesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben hatte, liegt die Zuständigkeit für das Abtreibungsrecht bei den einzelnen Bundesstaaten. In Georgia sind Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche aufgrund des „Herzschlaggesetzes“ verboten. Dieses untersagt Schwangerschaftsabbrüche ab dem ersten messbaren Herzschlag des Fötus, was etwa zu diesem Zeitpunkt der Fall ist. Adriana Smith war jedoch schon in der neunten Woche schwanger, weshalb sie künstlich am Leben erhalten wurde. Ihre Familie kritisierte dies scharf, da sie keinerlei Mitentscheidungsrecht hatte. Laut ihr sei auch nicht sicher gewesen, ob die Schwangerschaft überhaupt komplikationslos verlaufen würde. Im Juni 2025 wurde dann nach vier Monaten lebenserhaltender Maßnahmen erfolgreich ein Junge entbunden. Danach wurden die Maßnahmen eingestellt. „Ich sage nicht, dass wir uns für einen Abbruch ihrer Schwangerschaft entschieden hätten. Ich sage nur: Wir hätten die Wahl haben sollen.“ – So die Familie der Mutter. Die Wahl haben Frauen häufig aber leider nicht. Weltweit haben 40 Prozent der Frauen keinen Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch, 111 Millionen Frauen leben in Ländern mit völligem Verbot, wie etwa dem Iran oder den Philippinen. Auch in einigen europäischen Ländern müssen Frauen unfassbare Prozeduren durchlaufen, um eine Abtreibung zu bekommen. In Ungarn beispielsweise werden sie dazu gezwungen, die Herztöne des Fötus anzuhören.

Österreichs § 96
Aber wie sieht die Lage bei uns in Österreich aus? Wie fort- oder rückschrittlich sind wir unterwegs? Was vielen Menschen nicht bewusst ist: Schwangerschaftsabbrüche sind in Österreich laut § 96 grundsätzlich eine Straftat, die nur unter bestimmten Bedingungen straffrei ist. Vor knapp 50 Jahren wurde diese sogenannte „Fristenlösung“ entschieden: Laut § 97 sind Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft straffrei. Ebenfalls straffrei sind sie, wenn das Leben der schwangeren Person ernsthaft in Gefahr ist und die schwangere Person zum Zeitpunkt unmündig gewesen ist. Auch wenn diese Regelung damals einen enormen Meilenstein für Frauenrechte darstellte und natürlich auch heute absolut essenziell für die Selbstbestimmung von Frauen ist, bleibt der bittere Nachgeschmack des eigentlichen Verbots. Denn Betroffene sind mit Stigmatisierung konfrontiert, müssen aufgrund von Versorgungslücken häufig lange Anreisen auf sich nehmen und die Kosten, die sich in einem Bereich zwischen 350 und 800 Euro bewegen, komplett selbst stemmen. Darum ist es enorm wichtig, dass § 96, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Die Entkriminalisierung ist der erste Schritt zu mehr Selbstbestimmung von Frauen!
Warum die Entkriminalisierung so wichtig ist
Manche Menschen mögen meinen, dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen diese verhindert, was aber absolut nicht der Fall ist. Sie werden trotzdem durchgeführt, nur unsicher, teilweise mit grausamen Methoden, unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Nicht selten enden unsichere Abtreibungen mit schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen – die vermeidbar wären. Geschätzt finden weltweit jedes Jahr 25 Millionen unsichere Schwangerschaftsabbrüche statt, am häufigsten in Ländern des globalen Südens. Laut WHO sind sie weltweit die dritthäufigste Ursache für Todesfälle bei Müttern und führen zu weiteren fünf Millionen weitgehend vermeidbaren Behinderungen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Todesfällen und Verletzungen bei Müttern, zählt der Zugang zu Sexualkunde und wirksamen Verhütungsmitteln, sowie die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch legal und sicher vornehmen zu lassen und auch bei Komplikationen eine rechtzeitige Behandlung zu erhalten. Dem Gesundheitspersonal muss es möglich sein, seine Arbeit ordnungsgemäß ausführen zu können, um eine ausreichende medizinische Versorgung zu gewährleisten. In Ländern, in denen fortschrittliche Bedingungen herrschen, ist erwiesenermaßen die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche auch niedriger.

My body, my choice!
Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist ein Menschenrecht! Ein Abtreibungsverbot trägt nicht dazu bei, dass weniger Abtreibungen stattfinden, sondern es zwingt Frauen zu unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen, die teils unter unvorstellbaren Schmerzen und katastrophalen Bedingungen durchgeführt werden. Unzählige Verletzungen und Tode, die absolut vermeidbar wären! Frauen müssen endlich das Recht erhalten, selbst über ihren Körper bestimmen zu können! Denn, wenn es MEIN Körper ist, dann hast definitiv nicht DU das Recht dazu, über ihn zu bestimmen!

Quellen:
Hirntote Schwangere in USA wegen Abtreibungsrechts am Leben erhalten – dieStandard – derStandard.at › dieStandard
Abtreibungsgesetz: Hirntote in USA am Leben erhalten – news.ORF.at
Kind nach Monaten von hirntoter Frau entbunden – eine „ethisch äußerst fragwürdige Instrumentalisierung des Körpers“ – News – Deutsches Ärzteblatt
Abtreibung und das österreichische Gewissen – Abtreibung – derStandard.at › dieStandard
Das Menschenrecht auf Schwangerschaftsabbruch | Amnesty International Österreich


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