Quo vadis, Waltraud?
„Mit Glatze, Militärhose und einem markanten Bizeps sitzt Waltraud (sic!) vor krone.tv-Infochefin Katia Wagner.“ So beginnt die Kronen Zeitung Anfang Oktober ihren Beitrag über den Fall von Walter P., einem ehemaligen Stundenhotelbetreiber, der sein Geschlecht änderte und nun Waltraud heißt. Laut Kronen Zeitung stelle der Fall „die Genderpolitik“ auf den Kopf, denn die Geschlechtsumwandlung ist nicht etwa aus authentischen Gründen der Gender Identity passiert, sondern primär aus Eigennützigkeit und Trotzigkeit gegenüber der Justiz. Nach Erhalt eines Schreibens zum Haftantritt, denn der Interviewgast hatte gefälschte Silbermünzen verkauft, kam die Idee zum Geschlechterwechsel, um die Strafe im Frauengefängnis anzutreten. Beim ersten Versuch wurde Walter erfolglos beim Magistrat weggeschickt, denn sein Äußeres hätte keine besonders weiblichen Merkmale. Also ließ er sich in Folge ein psychiatrisches Gutachten erstellen, welches dann auch zur Geschlechtsänderung verhalf.
Der Vorhang wurde für ein Spektakel geöffnet, das seither die Medienlandschaft und Politik beschäftigt. Zitate wie „Ich freue mich besonders aufs gemeinsame Duschen und Spazierengehen mit den Frauen. Ich mache mir dort mit den Damen eine gute Zeit.“ provozieren. Eher nebensächlich scheint der Fakt zu sein, dass Walter Gerhard Piranty laut einer Recherche von Österreich Rechtsaußen aus dem Jahr 2023 ein Neonazi ist, der immer wieder in Betrügerein verwickelt war. Unter diversen Pseudonymen veröffentlichte der selbsternannte Staatsverweigerer Hetze gegen muslimische Migrant*innen, gegen die LGBTIAQ*-Community. Außerdem verbreitete er diverse Verschwörungen, Verherrlichungen der Waffen-SS bis hin zu Leugnungen der Shoah.
Die Kronen Zeitung, aber auch weitere Medien, verbreiten die Geschichte mit zahlreichen Folgebeiträgen gierig. Es wird der Anschein erweckt, es sei ein Leichtes, das eigene Geschlecht zu ändern und die Möglichkeit würde von Männern ausgenutzt werden. Dieses Vorgehen schürt Hass und Angst vor trans Personen.
„Der Gesellschaft wird mit diesem Akt natürlich ein Sündenbock und eine Möglichkeit zum Diffamieren geboten. Und betroffen ist NICHT die Person Waltraud, wie es eigentlich sein sollte, sondern eine sowieso schon marginalisierte Community, die dadurch noch mehr Hürden und Misstrauen in den Weg gelegt bekommt.“, so die Obperson des Vereins „Trans Femme Fatale“. Sie befürchtet unter anderem, dass diese Art der medialen Berichterstattung bei Personen, die sich noch früh im Outingprozess befinden, zu Unsicherheiten und psychischen Problemen führen könnte.
Für Personen, die ihr Geschlecht ausleben können, bedeutet dieser Fall und seine potenziellen Auswirkungen Angst vor Übergriffen und ein fehlendes Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum, berichtet eine Mitarbeiterin der „Trans and Nonbinary Youth Vienna“, denn „der durch diese Hetze generierte Hass, welcher durch das mediale Echo verstärkt wird, ermutigt transphobe Personen, ihren Hass auszuleben.“ Dies passiere nicht nur online, in Kommentaren unter Artikeln, sondern auch in Schulklassen, beim Pausengespräch in der Arbeit oder in der U-Bahn. Es sei sehr schwer, diesem feindseligen Klima zu entkommen.
Mitgliedern der Community würde oft unterstellt werden, sie würden den Spießrutenlauf bei sämtlichen Behörden nur machen, um irgendwelche Vorteile zu erhaschen. „Das Einzige, was wir jedoch wollen, ist, im für uns richtigen Geschlecht zu leben und auch so akzeptiert zu werden.“
Der Weg zum richtigen Geschlecht
Um in Österreich den Geschlechtseintrag ändern zu lassen, muss ein Antrag beim Standesamt gestellt und nachgewiesen werden, dass die bevorzugte Geschlechtsidentität bereits stabil gelebt wird. Bewiesen werden kann das durch Verschiedenes, unter anderem durch psychologische Gutachten. Aus rechtlicher Sicht bedeutet Trans-Identität, dass eine Person medizinisch einem Geschlecht zugewiesen ist, sich in dem Geschlecht aber unzureichend beschrieben oder falsch fühlt. Niemand muss eine geschlechtsangleichende Operation durchgeführt haben, um seinen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Voraussetzungen sind allein ein irreversibles Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht und eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts. Die Entscheidung über die Änderung des Geschlechtseintrags obliegt dem Standesamt.
So leicht wie Walter P. an ein Gutachen gekommen ist, sei es allerdings nicht immer: Viele würden laut Sandra Konstatzky von der Gleichbehandlungsanwaltschaft belästigt oder aufgrund des Aussehens nicht ernstgenommen, schreibt MOMENT.at.
Auch Erfahrungsberichte erzählen eine Geschichte von mangelndem Verständnis und zu wenig Unterstützung. Eine der größten Schwierigkeiten läge darin, passende psychotherapeutische Hilfe zu erhalten, erzählt die Obperson von „Trans Femme Fatale“. Zum einen gäbe es zu wenige Therapieplätze, von leistbaren Kassenplätzen ganz zu schweigen, zum anderen seien Psychotherapeut*innen oft nicht auf die Anliegen von trans oder nichtbinären Personen geschult. Die daraus entstehenden Probleme oder der Wechsel zu anderen Therapeut*innen stelle eine weitere Belastung in einer schweren Zeit dar, so eine Mitarbeiterin von „Trans and Nonbinary Youth Vienna“.
Laut Dr. Helmut Graupner, österreichischer Rechtsanwalt und Strafverteidiger u.a. mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht, vermittle die Berichterstattung über den Fall Waltraud den Eindruck, als gäbe es in diesem Fall keine Konsequenzen. Dabei sei das Recht ausreichend und es gäbe Schutz vor Missbrauch, wird von MOMENT.at berichtet. Auch der Verfassungsgerichtshof stellte in der Vergangenheit fest, dass das rechtliche Geschlecht durch eine stabil gelebte Geschlechtsidentität festgestellt wird.
Das Innenministerium hege den Verdacht, dass es sich um ein „Gefälligkeitsgutachten“ handelt, so die Kronen Zeitung. Es habe inzwischen die zuständige Personalstandbehörde mit der Prüfung des Gutachtens beauftragt. Außerdem sei ein offizielles Berichtigungsverfahren durch die Stadt Wien angeordnet worden. Der Standard berichtet außerdem, dass der mögliche verfrühte Pensionsantritt ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetrugs ausgelöst hat.
Recht auf das richtige Geschlecht
Weil Österreich Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention ist und diese innerstaatlich in den Verfassungsrang gehoben wurde, sind die Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hierzulande verbindlich. Seit Jahrzehnten schützt und stärkt die Judikatur des EGMR das Menschenrecht, Dokumente und Vornamen zu erhalten, die dem tatsächlich gelebten Geschlecht einer Person entsprechen.
Eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Dezember 2024 hat dieses Menschenrecht erheblich ins Wackeln gebracht. Demnach soll sich das rechtliche Geschlecht ausschließlich nach dem biologischen, körperlichen Geschlecht bestimmen. Würde diese Bestimmung bestätigt, wäre sie ein permanentes Zwangsouting und eine Bloßstellung für trans Personen. Nach einem behördlichen Hin- und Her ist diese Frage jetzt beim Verfassungsgerichtshof zur Prüfung gelandet.
Momentan sei Österreich (noch) gut aufgestellt, was die rechtlichen Grundlagen für die Änderung des Personenstands anginge, meint die Obperson von „Trans Femme Fatale“. Ihrer Meinung nach, wäre es ein wünschenswerter Schritt, das sogenannte „dritte Geschlecht, also „X/kein/offen“ für nichtbinäre Menschen einzuführen, da dies deren Sichtbarkeit verbessere. Das eigentliche Ziel sei aber ein Selbstbestimmungsgesetz wie in Deutschland, allerdings wäre das mit konservativen Parteien in der Regierung von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Quo vadimus?
Jetzt liegt es am Verfassungsgerichtshof, die Rechte der trans und nichtbinären Personen zu schützen. Laut Jus Amandi vertraue Dr. Helmut Graupner darauf, dass der Verfassungsgerichtshof ein Machtwort sprechen werde und diese schwere Menschenrechtsverletzung beenden wird.
Vertrauen ist gut, aber international zeichnen sich besorgniserregend Bilder ab, denn die Rechte der Community werden immer weiter eingeschränkt. „In den USA sind trans Personen von Verfolgung und Erniedrigung betroffen, in England dürfen trans Frauen – egal ob eine geschlechtsangleichende OP vorliegt oder nicht – nicht auf die für sie korrekten Toiletten gehen. Auch in unseren Nachbarländern – der Slowakei und Ungarn – wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, dass es nur noch Mann und Frau gibt. Hiermit werden sowohl nichtbinäre als auch intergeschlechtliche Menschen unsichtbar gemacht und in ein Schema gepresst, welches nicht zu deren Geschlechtsidentiät bzw. -entwicklung passt.“, erklärt die Obperson von „Trans Femme Fatale“.
Auch hierzulande gäbe es Parteien, die gerne auf diese „Moral Panic“, die aus den USA zu uns herüberschwemmt wird, aufspringen und somit ihre Verachtung gegenüber trans und nichtbinären Personen offen zeigen.
„Ich möchte einfach einmal eine Wahl erleben, wo ich nicht vorher Angst davor haben muss, ob ich am nächsten Tag noch meine Geschlechtsidentität frei leben kann.“



