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Eine andere Art der Konfliktlösung


In einer Welt voller Spannungen und Konflikten kann es schnell zu eskalierenden Situationen kommen. Manche Konflikte, die ein Rechtsproblem aufweisen oder eine Störung im Rechtsverhältnis zwischen zwei Parteien beinhaltet, werden meistens vor Gericht ausgetragen. Hier gibt es aber noch oft die Möglichkeit den Konflikt anders (sprich außergerichtlich) zu lösen.
Eine Art der Konfliktlösung wäre die Mediation. Dabei vermittelt eine neutrale, außenstehende, auch allparteilich genannt, Person (=Mediator:in) zwischen den Parteien (=Mediand:innen) und unterstützt bei der Lösungsfindung. Demnach setzt die Mediation dort an, wo Konflikte nicht ohne externe Hilfe gelöst werden können. Weiters ist diese Vorgehensweise, im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren, mit geringerem Zeit- und Kostenaufwand verbunden und die Entscheidung über die Lösung obliegt den Medianden. Die Mediation kann als Konfliktlösungsweg gewählt werden, wenn ein Problem festgefahren ist und kein rechtliches werden soll. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung für die beteiligten Personen zu finden, damit sie in Zukunft ihre Beziehung aufrechterhalten und gemeinsam weiterarbeiten können.

Diese Art der Konfliktlösung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Die Parteien müssen beide den Willen haben, an dem Konflikt zu arbeiten und eigenständig eine Lösung zu finden.
Da der:die Mediator:in grundsätzlich eine klärende und unterstützende Funktion hat, versucht er:sie den Konflikt auf die Sachebene zu bringen und zu klären. Dabei ist das Erkunden der Bedürfnisse der einzelnen Parteien ebenfalls ein wichtiger Punkt.

Weiters unterscheidet man zwischen „eingetragenen“ Mediatoren und nicht eingetragenen Mediatoren. Die eingetragenen Mediatoren sind im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt, während die nicht eingetragenen Mediatoren keine spezifische Regelung haben. Damit man sich in die Mediatorenliste beim Bundesministerium für Justiz eintragen lassen kann, ist eine umfassende zertifizierte Ausbildung (von mindestens 365 Stunden) und regelmäßigen Fortbildungen nötig. Nicht eingetragene Mediatoren können und sollten eine Mediationsausbildung machen, jedoch besteht keine rechtliche Verpflichtung solch eine zu absolvieren. Lässt man sich als Mediator:in nicht eintragen, genießt man weder einen besonderen rechtlichen Schutz noch etwaige Vorteile.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Mediatoren ist die Verjährungshemmung. Während der Mediation (mit einem eingetragenen Mediator) hemmt sich die Verjährungfrist für Rechtsansprüche, hingegen bei einer Mediation (mit einem nicht eingetragenen Mediator) die Verjährung weiterläuft und keine Hemmung besteht. Verjährung bedeutet, dass nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Frist von drei oder 30 Jahren ein Recht nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist. Hemmung bedeutet, dass die Verjährungsfrist vorübergehend „pausiert“ oder angehalten wird. Während der Hemmung läuft die Frist nicht weiter, sodass sie nach Wegfall des Hemmungsgrundes erst wieder fortgesetzt wird. Die Hemmung beginnt mit Einleiten des Mediationsverfahrens und endet mit einer Mediationsvereinbarung, Scheitern der Mediation oder ausdrücklicher Beendigung der Mediation.

Eingetragene Mediatoren unterliegen einer besonders streng geregelten Verschwiegenheitspflicht und können ihr Aussageverweigerungsrecht vor Gericht jederzeit geltend machen, während nicht eingetragene Mediatoren ihre Verschwiegenheit nur vertraglich vereinbaren können.

Es gibt einen wichtigen Zusammenhang zwischen Mediation und Menschenrechten. Mediation ist zwar nicht direkt in Menschenrechtsverträgen (z.B wie EMRK) verankert, aber sie verwirklicht zentrale menschenrechtliche Prinzipien– vor allem im Bereich des Rechts auf faire Verfahren, Würde, Teilhabe und Konfliktlösung ohne Gewalt.

Menschenwürde und Selbstbestimmung
In der Mediation stehen der Mensch und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt: Die beteiligten Parteien entscheiden selbst, wie der Konflikt gelöst wird. Mediation fördert unter anderem die Selbstbestimmung, Autonomie und den respektvollen Umgang miteinander. Dies sind Grundprinzipien der Menschenrechte.

Recht auf Zugang zu einem fairen Verfahren
In Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist das Recht auf ein faires Verfahren festgelegt. Die Mediation ist zwar kein Gerichtsverfahren, aber sie kann ein zugänglicher und fairer Weg sein, Konflikte zu klären. Wenn Mediation professionell durchgeführt wird (z. B. mit eingetragenen Mediator:innen), kann sie den Zugang zum Recht verbessern – gerade in Familien-, Nachbarschafts- oder Arbeitskonflikten. Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass Mediatoren keine rechtsberatende Funktion haben und diese auch nicht ausüben dürften.

Recht auf Schutz vor Diskriminierung
Mediation soll einen sicheren Rahmen zwischen den Konfliktparteien schaffen. Dies umfasst die aktive Erkennung von Diskriminierung, Machtungleichgewichte oder Gewalt. Eingetragene Mediator:innen sind verpflichtet, auf faire Beteiligung und Gleichbehandlung zu achten und dürfen Verfahren ablehnen, wenn etwa strukturelle Gewalt im Raum steht (z. B. bei häuslicher Gewalt). Dadurch wird der Gedanke der Gleichstellung und Antidiskriminierung aus den Menschenrechten aktiv mitgedacht.

Recht auf friedliche Streitbeilegung
Mediation ist ein Verfahren, das gezielt auf Deeskalation, Dialog und Frieden abzielt. Dies kann sowohl im privaten Bereich als auch in größeren gesellschaftlichen oder politischen Konflikten angewendet werden.

Beispielsweise kann die Mediation bei Friedensverhandlungen in internationalen Konflikten eingesetzt werden. Hierbei fungieren Organisationen, wie zB. die UNO, als allparteiliche Vermittler. In manchen Verhandlungen schaffte man sich zumindest auf Waffenstillstand zu einigen. Im idealen Fall einigen sich die Konfliktparteien, die Staaten, auf einen Friedensvertrag. So konnte man sich bei den Friedensprozessen in Kolumbien, nach einem über 50-jährigen bewaffneten Konflikt, auf einen Waffenstillstand einigen.
Typische Mediationsmethoden bei internationalen Konflikten wären:
1. Der geführte Dialog (Facilitated Dialogue): Hier moderiert der Vermittler den Dialog zwischen den Parteien und hilft Missverständnisse durch Fragen zu klären.
2. Interessenbasierte Mediation: Hier legt man den Fokus auf Interessen und Bedürfnisse der Parteien und nicht nur auf Positionen. Man möchte dadurch nachhaltige Lösungen finden, die im Interesse aller Parteien sind.
3. Shuttle Mediation: Diese Methode kommt dann zur Anwendung, wenn sich Gespräche schwierig gestalten und es zu einer Eskalation führen könnte. Der Mediator vermittelt getrennt zwischen den Parteien und spielt den „Boten“, in dem er die Vorschläge hin und her übermittelt.
4. Vertrauliche Verhandlungen: Man ermöglicht einen offenen Austausch durch Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Mediation ist also ein vertraulicher und neutraler Prozess, der sich bei der Lösungsfindung primär auf die Bedürfnisse der Menschen stützt und auch das Verständnis für die Bedürfnisse, durch Dialog, der Gegenpartei fördern kann. Diese Herangehensweise kann auch im Kontext der Menschenrechte wertvoll sein und neue Optionen durch eine sensible Navigation kritischer Themen ermöglichen. Man versucht zwar– soweit es möglich ist – einen Kompromiss zu finden, der einen nachhaltigen Effekt hat, allerdings bleiben Menschenrechte natürlich eines: unverhandelbar.


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