Alle Jahre wieder…..
„Ach diese Jugend von heute!“, hört man Erwachsene oft stöhnen. Schon der antike griechische Philosoph Sokrates schimpfte über Jugendliche, die seiner Meinung nach den Luxus lieben, schlechte Manieren haben, Autorität verachten, den LehrerInnen widersprechen, die Beine übereinander legen und die LehrerInnen tyrannisieren. Diese Argumente kommen euch bekannt vor? Manche Vorurteile und Stereotype sind scheinbar nicht so leicht aus der Welt zu räumen. Respekt vor (älteren) Mitmenschen gilt als selbstverständlich und wird jeder und jedem von uns von Geburt an eingebläut. Der Ruf nach allgemeinen Menschenrechten wurde spätestens seit der Aufklärung immer lauter, doch Frauen waren in der Regel davon ausgenommen. Kinder galten bis in die Neuzeit ohnehin als Besitztümer der Eltern.
Heute ist es wieder soweit! Der Internationale Tag der Kinderrechte steht vor der Tür. Heute vor genau 24 Jahren traf sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen und beschloss die 54 Artikel der Kinderrechtskonvention. Bis heute sind – wenn auch manche mit Vorbehalten – 193 Staaten diesem Abkommen beigetreten. Somit ist die Kinderrechtskonvention die am weitesten anerkannte UN-Konvention. Ausnahmen bilden hier Somalia, der Südsudan und – man staune – die Vereinigten Staaten von Amerika. Begründung der USA: Die Gesetze ließen sich nicht mit der Souveränität und dem Föderalismus vereinbaren. So ist es in einigen Bundesstaaten zum Beispiel per Gesetz erlaubt, Minderjährige zu lebenslanger Haft zu verurteilen oder die Todesstrafe über sie zu verhängen. Auch behaupten einige, die Kinderrechtskonvention schränke Eltern und Familien ein. Ob Artikel wie der Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, der Schutz vor Kinderarbeit und Drogenmissbrauch, der Privatsphäre des Kindes oder das Recht auf Bildung eine Bedrohung der elterlichen Autorität darstellen, sollten an dieser Stelle alle LeserInnen für sich entscheiden.
Kinderfreundliches Österreich? Man kann ja noch träumen…
Aber genug den Blick in die Ferne gelenkt. Auch Österreich ist bei weitem nicht das Paradies auf Erden. Denn auch hierzulande gibt es zahlreiche Baustellen
. Einen Anfang machte die Aufnahme von verhältnismäßig „mickrigen“ acht Artikeln der Kinderrechtskonvention in die Bundesverfassung von (2011)
. Allerdings wurden Rechte wie jene auf Gesundheit, Freizeit und Spiel völlig außer Acht gelassen. Und nein, Chancengleichheit ist in diesen Punkten noch lange nicht verwirklicht, so dass man auf Artikel 24 (Recht auf Gesundheit), 25 (Regelmäßige Überprüfung der Unterbringung), 31 (Recht auf Freizeit, Erholung und kulturelle Aktivität) oder 23 (Soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung) gut verzichten könnte. Während manche Eltern es mit dem Recht auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben nahezu übertreiben – ganz nach dem Motto Ballettstunde hier, Klavierunterricht dort und Chorprobe da – sind vor allem Kinder aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Familien von diesem Angebot ausgeschlossen.
Auch wurden Rechte bestimmter Gruppen wie der der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht miteinbezogen: Monatelanges Warten auf eine/n Obsorgeberechtigte/n, wenig Rücksicht auf traumatische Erlebnisse, zu wenig Betreuungspersonen, erschwerter Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt und lediglich halb so viel Geld wie ein Kind in einem SOS-Kinderdorf…
Eine Investition in die Zukunft?
Kinder. Kinder sind laut. Anstrengend. Kosten Geld. Doch was wäre eine Welt ohne Kinder? Auf jeden Fall müsste die Pensionsvorsorge mal wieder überarbeitet werden. So viel steht fest. Kinder sind jedoch nicht nur eine Investition in die Zukunft, sie sind bereits die Gegenwart. Das setzt voraus, dass man bereits im Hier und Jetzt einen geeigneten (rechtlichen) Rahmen schaffen muss, um allen weiteren Generationen die bestmögliche Entwicklung garantieren zu können. Und wie ein afrikanisches Sprichwort besagt: „Man braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind glücklich aufwachsen zu lassen.“
Foto © Deutsche Kinderhilfe