Kenne deine Rechte

Menschenrechtsbericht 2011 – Diskriminierung hat viele Gesichter


Ob Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion, des sozialen Status, der Behinderung- nichts davon sollte vorkommen, aber die Realität sieht anders aus. Der  fünfte Menschenrechtsbericht der Stadt Graz wurde am 7.11. vom Menschenrechtsbeirat veröffentlicht. Der Bericht hat das Ziel, die Stadt Graz und seine BürgerInnen über die Lage der Menschenrechte zu informieren, um die Situation zu verbessern und das Bewusstsein für Menschenrechte zu fördern.

So sieht es aktuell in der Stadt Graz aus

  • Weiterhin steigend ist der Alltagsrassismus, der das größte Problem darstellt. Bei der Anti-Rassismus Hotline gingen im Jahr 2011 433 einschlägige Beschwerden ein. Besonders betroffen sind Menschen mit dunkler Hautfarbe. Diskriminierungsfälle traten bei der Wohnungs- und Arbeitssuche auf. Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Rassismus ist die Schaffung der Antidiskriminierungsstelle des Landes Steiermark, unterstützt von der Stadt Graz.
  • In Stellenanzeigen sind immer wieder Hinweise auf das Geschlecht zu finden. Über 700 Grazerinnen suchten 2011 Hilfe bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Fast verdreifacht haben sich Anfragen wegen Verdachtes der Entgeltdiskriminierung.
  • Seit 2010 das Partnerschaftsgesetz in Kraft getreten ist, können auch gleichgeschlechtliche PartnerInnen heiraten, aber nicht am Standesamt oder im Trauungssaal.
  • Diskriminierungen aufgrund der Religion haben seit 2007 einen ca. gleichbleibenden hohen Stand
    . Besonders betroffen sind Muslime und Muslimas. Schwerwiegend war die Hetze gegen den Bau des Islamischen Kulturzentrums in Graz.
  • In Stellenausschreibungen sind auch immer wieder Hinweise auf das erwünschte Alter zu finden.
  • Das Sparpaket bedeutet für Menschen mit Behinderung Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Assistenzleistungen sowie die Reduzierung außerschulischer und Sozialbetreuung.
  • Die Diskriminierungsgründe treten nicht nur einzeln auf, zeitweise kommen mehrere Gründe zum Tragen, z. B. Geschlecht und Religion sowie sozialer Status und ethnische Zugehörigkeit.
  • Die Bettelverbote sind stark zu kritisieren, jenes in Salzburg ist verfassungswidrig, da es auch stilles Betteln (nicht aggressives, z. B.  mit einem Schild, symbolisch oder mit einem Hut) umfasst. Die Entscheidung für Graz steht noch aus.

Jede/r trägt Verantwortung

Mehr Aufklärungsarbeit könnte zur Akzeptanz beitragen und den Rückgang der Diskriminierung fördern. Zudem ist die Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erforderlich. Der öffentliche Raum ist zur freien Nutzung zu gestalten
. Der öffentliche Raum muss Aufenthalts- und Rückzugsräume bieten, Konsumzwang muss die Ausnahme bleiben. Des Weiteren soll die Stadt Graz das Land Steiermark dazu auffordern, das Bettelverbot aufzuheben.

Trotzdem trägt auch jede/r selbst Verantwortung und sollte Menschenrechte in der Stadt aktiv mitgestalten und Zivilcourage zeigen. Es ist wichtig, dass andere aufgeklärt werden und Diskriminierungsfälle zur Anzeige gebracht werden.

 


Das könnte dich auch interessieren