03/11/2010
Alexandra Stocker
Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren
Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires, öffentliches Gerichtsverfahren. Das Gericht, das über Rechte und Pflichten oder über eine strafrechtliche Beschuldigung entscheidet, muss unabhängig und unparteiisch sein; es darf daher nicht voreingenommen sein und sich von niemandem beeinflussen lassen.